
Allgemeine Einkaufsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Bestellungen der GF-Tech GmbH gelten ausschliesslich diese Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder vom Lieferanten abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn GF-Tech GmbH diesen Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte sich eine Bestimmung dieser AEB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Vereinbarung ersetzten.
2. Bestellung und Bestellungsbestätigung
Der Lieferant erklärt die Annahme durch umgehende Bestellbestätigung. Bleibt die Bestätigung aus, oder lehnt der Lieferant die Bestellung nicht innert 5 Tagen seit Bestelldatum schriftlich, ganz oder teilweise ab, so gilt die Vermutung, dass der Lieferant die Bestellung vorbehaltlos und unverändert angenommen hat. Mit der Bestellungsbestätigung erklärt der Lieferant, dass er über alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Vertragserfüllung verfügt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die in der Bestellung aufgeführten Preise sind Festpreise. Sie umfassen alle Aufwendungen für die Vertragserfüllung. Jede Lieferung ist bei Versand sofort zu fakturieren. Die Zahlung erfolgt in der Regel innert 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung. Bei mangelhafter Lieferung erfolgt die Zahlung erst 30 Tage nach ordnungsgemässer Mängelbehebung oder Ersatzlieferung.
4. Liefertermin und Verzugsfolgen
Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind verbindlich. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins tritt ohne Mahnung Verzug ein. Im Verzugsfall ist GF-Tech GmbH berechtigt, auf Erfüllung zu bestehen oder nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ohne Fristansetzung auf die nachträgliche Lieferung zu verzichten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bleiben in jedem Fall vorbehalten. GF-Tech GmbH akzeptiert keine Teillieferungen sofern nicht vorgängig vereinbart.
5. Transport, Versicherung und Verpackung
Der Lieferant trägt die volle Verantwortung für die sachgemässe Verpackung und übernimmt alle Transport- und Versicherungskosten.
6. Erfüllungsort, Nutzen und Gefahr und Eigentumsübergang
Erfüllungsort für die Lieferung ist Schachengasse 6, 6467 Schattdorf, Schweiz.
7. Gewährleistung und Mängelbehebung
Der Lieferant bestätigt durch die Auftragsannahme, dass er in der Lage ist, die Lieferung und Leistung fach- und termingerecht auszuführen. Der Liefer- und Leistungsumfang umfasst alles, was für die Vertragserfüllung üblicherweise erforderlich ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit der Ablieferung. GF-Tech GmbH ist berechtigt, Mängelrügen innerhalb der Gewährleistungsfrist jederzeit geltend zu machen. Ab diesem Zeitpunkt verfällt die Verjährungsfrist bis zum Zeitpunkt der endgültigen Schadensbereinigung. Zahlungen der GF-Tech GmbH bedeuten nicht Verzicht auf das Rügerecht. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche fristgerecht gerügten Mängel unverzüglich und kostenlos (inklusive Transportkosten und Reisespesen) zu beheben. Er übernimmt zudem die für GF-Tech GmbH entstandenen Zusatzkosten. Erfüllt der Lieferant seine Gewährleistungspflicht nicht oder nur teilweise, so ist GF-Tech GmbH nach freiem Ermessen berechtigt, entweder auf mängelfreier Lieferung zu bestehen, oder Preisminderung, oder Wandelung zu verlangen. Der Lieferant haftet für den daraus entstandenen Schaden.
8. Pläne, (technische) Unterlagen und geistiges Eigentum
Die von GF-Tech GmbH zur Verfügung gestellten Bestellungsunterlagen wie Muster, Werkzeuge, Software, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen etc., sind verbindlich. Der Lieferant überprüft unverzüglich die von GF-Tech GmbH gemachten Angaben und meldet Fehler und Unklarheiten umgehend. Sämtliche Rechte an den Bestellungsunterlagen verbleiben bei GF-Tech GmbH. Es besteht auch nicht die Absicht, dem Lieferanten oder Dritten unter diesem Vertrag irgendwelche Lizenzen an diesen Rechten zu erteilen. Der Lieferant garantiert, dass er durch die Vertragserfüllung keine Rechte Dritter verletzt. Im Verletzungsfall verpflichtet sich der Lieferant, GF-Tech GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, und auf deren erstes Verlangen die Abwehr dieser Ansprüche auf eigene Kosten zu übernehmen. GF-Tech GmbH ist ferner berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Der Lieferant kann aus dem Vertragsrücktritt keinerlei Rechte ableiten.
9. Sicherheit und Ländervorschriften
Der Lieferant garantiert, dass die Lieferung dem aktuellen Stand der Technik sowie allen anwendbaren Sicherheitsbestimmungen und technischen Normen entspricht, bzw. den anwendbaren Vorschriften des Bestimmungslandes, sofern dies bekannt ist. Der Lieferant erstellt die erforderlichen Normenzertifikate und Herkunftsangaben. Der Lieferant haftet der GF-Tech GmbH für den ihr wegen Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Normen entstandenen Schaden.
10. Geheimhaltung
Der Lieferant verpflichtet sich, die von GF-Tech GmbH zur Verfügung gestellten Bestellungsgrundlagen nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden und diese vertraulich zu behandeln. Jede andere Verwendung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der GF-Tech GmbH.
11. Abtretung und Subunternehmer
Dem Lieferanten ist es untersagt, Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Untervergabe von Leistungen aus diesem Vertrag erfordert die vorgängige schriftliche Zustimmung von GF-Tech GmbH. Der Lieferant haftet für deren Handeln, wie für sein eigenes Handeln.
12. Meldepflicht bei festgestellten Problemen
Werden im Rahmen von Produktionsabläufen oder Tests Probleme vermutet oder erkannt so ist der Lieferant verpflichtet, diese unverzüglich zu melden und Lösungsvorschläge aufzuzeigen.
13. Werbung
Der Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit GF-Tech GmbH zu Werbezwecken bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der
GF-Tech GmbH.
14. Änderungen und Vertragsrücktritt
GF-Tech GmbH ist berechtigt, jederzeit Änderungen und Ergänzungen zur Bestellung zu verlangen. Daraus resultierende Mehr- und Minderkosten teilt der Lieferant der GF-Tech GmbH umgehend mit. Die Vertragsbedingungen der ursprünglichen Bestellung sind gleichermassen anwendbar. Änderungen an der Lieferung und Leistung seitens des Lieferanten sind von GF-Tech GmbH vorgängig schriftlich genehmigen zu lassen.
GF-Tech GmbH kann jederzeit ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Der Lieferant hat dabei Anspruch auf Entschädigung bereits erbrachter Leistungen sowie auf Vorbereitungsleistungen, die nicht rückgängig zu machen sind oder nicht anderweitig verwendet werden können. Der Lieferant hat die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
15. Corporate Responsibility
Die Corporate Responsibility Bedingungen von GF-Tech GmbH sind stets zu befolgen, einzuhalten und nachzuweisen. Die detaillierten Bedingungen sind online unter www.gftech.ch einsehbar oder unter info@gftech.ch zu bestellen.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 6460 Altdorf. GF-Tech GmbH ist aber auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) sind ausdrücklich wegbedungen.
GF-Tech GmbH, Stand Juli 2021